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THG-Prämie beantragen - So funktioniert es

Ganz einfach beantragen und wir übernehmen den Rest.

Auto besitzen
Step 1

Auto besitzen

  • Rein batteriebetrieben (kein Hybrid)

  • Auf Dich zugelassen

  • Zulassung in Österreich

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorhanden

Du erfüllst das? Dann geht’s direkt weiter mit dem Upload.

Fahrzeugschein hochladen
Step 2

Fahrzeugschein hochladen

  • Gut lesbares Foto oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil I erstellen

  • Upload auf equotnow.de starten

  • Angaben überprüfen und bestätigen

  • Wir übernehmen Zertifizierung und Verkauf. (Q1 Folgejahr)

Der gesamte Ablauf ist digital, sicher und in zwei Minuten erledigt

Geld erhalten
Step 3

Geld erhalten

  • Wir zahlen Deine Prämie aus

  • Nächstes Jahr einfach erneut beantragen

  • Status-Updates bequem per E-Mail erhalten

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Die österreichische ePrämie basiert auf einer Pauschale von 1.500 kWh jährlichem Verbrauch. Wenn Du mehr geladen hast, steht dir eine höhere ePrämie zu. Teile uns Dein tatsächliches Ladevolumen mit - wir rechnen es fair für Dich ab.

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12.000.000€

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  • Du kannst uns bei Rückfragen und Problemen schnell und unkompliziert per Kontaktformular oder E-Mail erreichen.

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  • Als langfristiger Partner eines quotenverpflichteten Unternehmens erhältst Du von uns höchste Prämien mit garantierter Auszahlung.

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Datensicherheit
  • Für maximale Sicherheit liegen alle sensiblen Daten auf deutschen Servern.

Häufige Fragen

Alles was Du über die THG-Quote wissen musst. Solltest Du weitere Fragen haben, kannst Du uns gerne kontaktieren.

Grundlagen der THG-Quote (Österreich)

Was bedeutet die THG-Quote bzw. eQuote in Österreich?
Die Treibhausgasminderungsquote – häufig auch als THG-Quote oder eQuote bezeichnet – ist ein zentrales Instrument zum Klimaschutz im Verkehrsbereich. Damit sollen die CO?-Emissionen schrittweise reduziert werden. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe wie Diesel oder Benzin in Verkehr bringen, sind verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu senken. Diese Firmen können THG-Quoten zukaufen, die durch CO?-Einsparungen im Verkehrssektor entstehen – zum Beispiel durch elektrisch betriebene Fahrzeuge. Erfüllen die Unternehmen die Einsparvorgaben nicht, müssen sie Strafzahlungen leisten. Durch dieses System werden Mittel von fossilen Energiequellen hin zu klimafreundlicher Mobilität umverteilt. So profitieren all jene finanziell, die bereits emissionsfrei unterwegs sind.
Ist die Beantragung der THG-Quote kostenlos?
Ja. Für dich entstehen keinerlei Kosten. Wir übernehmen für dich den gesamten Ablauf – von der Datenaufbereitung über die gesetzeskonforme Zertifizierung bis hin zum Verkauf der THG-Quoten und zur Auszahlung Deiner ePrämie.
Kann ich auch Ladepunkte für die THG-Quote anmelden?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Aktuell kannst Du dir für Deine Ladepunkte ein unverbindliches Angebot einholen (Link). Bitte beachte: Aufgrund spezieller Anforderungen und begrenzter Kapazitäten ist nicht jeder Ladepunkt automatisch prämienfähig. Wir prüfen deinen Fall gerne im Detail. Welche Informationen für die Einreichung notwendig sind, findest Du in unserer Übersicht.
Wer hat Anspruch auf eine ePrämie?
Für eFahrzeuge gilt: - Begünstigt ist stets der Zulassungsbesitzer, unabhängig davon, ob es sich um PKW, LKW oder Busse handelt. Für Ladepunkte sind Betreiber von öffentlichen, halb-öffentlichen oder nicht-öffentlichen Ladeeinrichtungen prämienberechtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Prämienhöhe & Auszahlung

Wie wird die Höhe der ePrämie berechnet?
Die ePrämie hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Marktpreis der THG-Quoten: Die ePrämie ist ein dynamischer Marktpreis, der durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird – nicht durch den Staat. Mineralölunternehmen müssen jährlich eine bestimmte Menge an THG-Quoten zukaufen und bedienen sich dabei verschiedenen Optionen wie Biokraftstoffen oder den eQuoten aus der Elektromobilität. Die Kraftstoffverordnung (KVO) setzt Rahmenbedingungen sowie Höchstgrenzen für Ausgleichszahlungen, was den Preis zusätzlich beeinflusst. Zulassungsdauer des eFahrzeugs im Kalenderjahr: Ist Dein Fahrzeug das ganze Jahr auf dich zugelassen, erhältst Du die volle ePrämie. Bei unterjähriger Zulassung (z. B. Kauf oder Verkauf) wird der Betrag anteilig entsprechend der tatsächlichen Zulassungstage berechnet.
Welche eFahrzeuge können registriert werden?
Registriert werden können unter anderem: - PKW und Busse (Fahrzeugklasse M) - LKW (Fahrzeugklasse N) - zweispurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L Die genaue Fahrzeugklasse findest Du im Zulassungsschein unter Ziffer J. Wenn Du besonders große Energiemengen verlädst (z. B. E-Busse oder E-LKW), unterstützen wir dich gerne individuell.
Ich fahre ein Leasingfahrzeug – kann ich trotzdem die ePrämie erhalten?
Ja, sofern Du im Zulassungsschein als Zulassungsbesitzer eingetragen bist. Je nach Leasingvertrag kann entweder der Leasingnehmer (Du) oder die Leasinggesellschaft begünstigt sein. Wer Anspruch hat, siehst Du im Zulassungsschein unter C.1.1 und C.1.2. Bist Du dort eingetragen, kannst Du dich direkt registrieren und die ePrämie erhalten. Andernfalls müsste vorab die Zulassungsbesitzerrolle geändert werden.

Anforderungen für Ladepunkte & Infrastruktur

Voraussetzungen für nicht-öffentliche Ladestationen
Welche Anforderungen gelten für nicht-öffentliche Ladepunkte? Damit ein nicht-öffentlicher Ladepunkt für die ePrämie berücksichtigt werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: MID-konformer oder eichrechtskonformer Stromzähler: Der Ladepunkt muss über einen geeigneten Stromzähler verfügen, der eine präzise Messung garantiert. Detaillierte Aufzeichnungen zu jedem Ladevorgang: Für jeden einzelnen Ladevorgang müssen folgende Daten dokumentiert werden: - Start- und Endzeit - Gesamtdauer - geladene kWh - Ladepunktnummer / EVSE-ID Nachweis über die regelmäßig ladenden Fahrzeuge: Angabe der eFahrzeuge, die überwiegend an diesem Ladepunkt laden, inklusive Zulassungsscheine Teil 1 (Vorder- und Rückseite). Fotodokumentation des Ladepunkts: Ein Foto des Typenschildes, das auf dem Ladepunkt angebracht ist. Nachweis der Betreibereigenschaft & Existenz des Ladepunktes: Zum Beispiel über: - Installationsprotokoll - Kaufrechnung - Abnahmebestätigung - vergleichbare Nachweise
Voraussetzungen für öffentliche Ladestationen
Welche Anforderungen gelten für öffentliche Ladepunkte? Damit ein öffentlicher Ladepunkt prämienfähig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: MID-konformer oder gleichwertiger Stromzähler: Die Messeinrichtung muss eichrechtskonform sein. Aufzeichnungen sämtlicher Ladevorgänge: Für jeden Ladevorgang müssen dokumentiert sein: - Beginn und Ende - Dauer - abgegebene kWh - EVSE-ID / Ladepunktkennung Registrierung im Ladestellenverzeichnis der E-Control: Der Ladepunkt muss offiziell gemeldet sein. Wenn keine EVSE-ID vorhanden ist, muss der Ladepunkt vor einer Registrierung beim Anbieter zunächst im Ladestellenverzeichnis eingetragen werden. Fotodokumentation: Foto des Typenschildes des Ladepunktes. Nachweis über Betreiberrolle & Installation: Beispielsweise: - Installationsbestätigung - Rechnung - Abnahmeprotokoll - vergleichbare Dokumente
Voraussetzungen für halb-öffentliche Ladestationen
Was gilt bei halb-öffentlichen Ladepunkten? Halb-öffentliche Ladepunkte müssen folgende Kriterien erfüllen: Eichrechtskonformer (MID) Stromzähler Nachvollziehbare Ladevorgangs-Aufzeichnungen: Dokumentiert sein müssen: - Start- und Endzeit - Ladedauer - abgegebene Energiemenge in kWh - EVSE-ID Angabe der überwiegend ladenden eFahrzeuge: inkl. Zulassungsscheine Teil 1 (Vorder- und Rückseite) Keine Registrierung im E-Control-Ladestellenverzeichnis: Halb-öffentliche Ladepunkte dürfen nicht im offiziellen Register aufscheinen. Nachweis des Standorts & der Kategorie: z. B. durch Lageplan und Fotos. Nachweis über Existenz & Betreiberrolle: etwa durch Kaufrechnung, Installationsbestätigung oder Abnahmeprotokoll.
Womit kann ich die abgegebene Strommenge belegen?
Welche Nachweise werden für gemessene Strommengen akzeptiert? Für die Anrechnung der Strommenge müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Messung über einen MID-konformen oder gleichwertigen Zähler: Dies kann auch ein Stromzähler sein, der nach deutschem Mess- und Eichrecht zertifiziert ist (ME-Zähler). Lückenlose, manipulationssichere Einzelaufzeichnungen: Die Ladestation muss automatisierte, nicht nachträglich veränderbare Protokolle bereitstellen, die jeden Ladevorgang dokumentieren. Diese müssen mindestens enthalten: - die abgegebene Energiemenge (kWh) - den Zeitpunkt des Ladevorgangs - die zugeordnete Ladepunktkennung Nur wenn die Energiemenge eindeutig einem elektrischen Fahrzeug zugeordnet werden kann, ist eine Anerkennung im THG-System möglich.

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