Tesla an einer e-Ladesation

Förderung für E-Autos, Wallboxen & Ladeinfrastruktur 2026

Veröffentlicht am 16.2.2026 von Samuel Freitas Ribeiro

Auch 2026 gibt es Fördermöglichkeiten für Elektromobilität, trotz Wegfall des Umweltbonus. Dieser Beitrag zeigt, welche Zuschüsse, steuerlichen Vorteile und THG-Prämien aktuell verfügbar sind und wie Unternehmen sowie Privatpersonen Förderinstrumente sinnvoll kombinieren können.

Welche Zuschüsse und Vorteile es aktuell noch gibt

Die Förderlandschaft für Elektromobilität hat sich in den letzten zwei Jahren deutlich verändert. Während früher vor allem der Umweltbonus des Bundes im Mittelpunkt stand, ist die Förderung Anfang 2026 deutlich differenzierter aufgestellt. Direkte Kaufprämien auf Bundesebene existieren nicht mehr. Stattdessen verlagert sich die finanzielle Unterstützung auf steuerliche Vorteile, Landesprogramme sowie die Vermarktung der THG-Quote.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die derzeit relevanten Förderinstrumente im Bereich Elektromobilität: für Privatpersonen, Unternehmen und Betreiber von Ladeinfrastruktur (Stand: Februar 2026).

Keine Bundes-Kaufprämie mehr – aber weiterhin regionale Programme

Der Umweltbonus des Bundes wurde Ende 2023 eingestellt. Auch im Jahr 2026 gibt es keine bundesweite Kaufprämie für batterieelektrische Fahrzeuge mehr. Der Markt hat sich seitdem weitgehend eigenständig weiterentwickelt.

Einzelne Bundesländer haben jedoch eigene Programme etabliert oder fortgeführt. Diese richten sich häufig an kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe, kommunale Flotten oder bestimmte Einsatzbereiche wie den gewerblichen Lieferverkehr. Die Ausgestaltung variiert deutlich zwischen den Bundesländern. Teilweise werden feste Zuschüsse gewährt, teilweise prozentuale Förderquoten bezogen auf die Investitionssumme.

Wichtig ist dabei: Die Programme sind in der Regel kontingentiert, an bestimmte Antragsfristen gebunden und setzen oft voraus, dass der Antrag vor Investitionsbeginn gestellt wird. Eine individuelle Prüfung ist daher zwingend erforderlich.

THG-Prämie: Weiterhin bundesweit verfügbar

Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) ist auch 2026 eines der wenigen bundesweit einheitlich verfügbaren Förderinstrumente. Halter rein batterieelektrischer Fahrzeuge können ihre eingesparten Emissionen vermarkten und erhalten dafür eine jährliche Auszahlung.

Die Höhe der Prämie ist nicht staatlich fixiert, sondern abhängig vom jeweiligen Marktpreis für THG-Quoten. Entsprechend schwankt die Auszahlung von Jahr zu Jahr. Der Anspruch besteht jedoch grundsätzlich jährlich neu, solange das Fahrzeug zugelassen ist.

Für Unternehmen mit größeren Fuhrparks kann die THG-Prämie eine relevante Einnahmequelle darstellen. Darüber hinaus können auch öffentlich zugängliche Ladepunkte im gewerblichen Bereich zusätzliche Erlöse generieren, sofern die regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ladeinfrastruktur: Förderfokus verlagert sich

Die frühere KfW-Förderung für private Wallboxen (Zuschuss 440) besteht weiterhin nicht mehr. Der Schwerpunkt liegt inzwischen stärker auf dem Ausbau öffentlicher und halböffentlicher Ladeinfrastruktur sowie auf gewerblichen Anwendungen.

Je nach Bundesland existieren Programme zur Förderung von:

  • öffentlich zugänglichen Ladepunkten
  • Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern
  • gewerblichen Flottenstandorten
  • kommunalen Ladeprojekten

Die Förderquoten unterscheiden sich deutlich und sind häufig an technische Mindestanforderungen oder eine Mindestbetriebsdauer gekoppelt.

Für Betreiber öffentlicher Ladepunkte ist zusätzlich relevant, dass über die THG-Quote Einnahmen generiert werden können, sofern die Ladesäulen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Steuerliche Vorteile bleiben ein zentraler Hebel

Neben direkten Zuschüssen spielen steuerliche Vorteile weiterhin eine zentrale Rolle.

Rein batterieelektrische Fahrzeuge sind bei Erstzulassung bis Ende 2025 für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Zudem gilt bei Dienstwagenregelungen weiterhin der reduzierte geldwerte Vorteil. Bei bestimmten Listenpreisgrenzen wird die private Nutzung lediglich mit 0,25 % des Bruttolistenpreises angesetzt.

Gerade für Unternehmen mit elektrifizierten Fuhrparks kann dieser Effekt langfristig erheblich sein und die Wirtschaftlichkeit gegenüber Verbrennerfahrzeugen deutlich verbessern.

Plug-in-Hybride und andere Fahrzeugklassen

Plug-in-Hybride sind weiterhin nicht über die THG-Prämie förderfähig. Auch direkte Kaufzuschüsse bestehen nicht mehr. Die aktuelle Förderlandschaft fokussiert sich klar auf rein batterieelektrische Fahrzeuge.

Elektrische Zweiräder, Lastenräder oder kommunale Spezialfahrzeuge können hingegen unter bestimmten Landes- oder Kommunalprogrammen förderfähig sein. Auch hier ist eine Einzelfallprüfung notwendig.

Fazit: Förderung 2026 ist komplexer – aber weiterhin vorhanden

Die Elektromobilitätsförderung ist Anfang 2026 weniger pauschal als noch vor einigen Jahren. Während bundesweite Kaufprämien entfallen sind, bestehen weiterhin relevante Förderinstrumente in Form von:

  • THG-Prämien
  • steuerlichen Vorteilen
  • Landes- und Kommunalprogrammen
  • Infrastrukturförderungen

Insbesondere für Unternehmen, Flottenbetreiber und Betreiber von Ladeinfrastruktur lohnt sich eine strukturierte Betrachtung der verfügbaren Instrumente. Oft ergibt sich der wirtschaftliche Effekt nicht aus einem einzelnen Förderprogramm, sondern aus der Kombination mehrerer Bausteine.

Quellen (Stand: Februar 2026)

EQN

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