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THG-Prämie versteuern oder nicht? Steuern & Recht für E-Auto-Fahrer

Veröffentlicht am 3.2.2026 von Samuel Freitas Ribeiro

THG-QuoteE-Autos

Muss die THG-Prämie versteuert werden? Was gilt bei Dienstwagen, Leasing, Unternehmen oder Weiterleitung? Alle Steuerregeln kompakt erklärt – inkl. Tipps zur Abrechnung.

1. Muss man die THG-Prämie als Privatperson versteuern?

Für Privatpersonen gilt für 2025 in den allermeisten Fällen: Nein, die THG-Prämie muss nicht versteuert werden. Laut § 22 Nr. 3 EStG sind sogenannte „sonstige Einkünfte“ nur dann steuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr 256 Euro übersteigen. Da die typische THG-Prämie im Jahr 2025 unter dieser Grenze lag, entfällt für die Mehrheit der E-Auto-Halter die Steuerpflicht. Wichtig: Das gilt nur für Personen, die das Fahrzeug rein privat nutzen und keinen zusätzlichen Gewinn daraus erzielen.

2. Was gilt für Unternehmen, Dienstwagen & Selbstständige?

Für Unternehmen und Selbstständige sieht es anders aus: Hier zählt die THG-Prämie in der Regel als betriebliche Einnahme und muss entsprechend versteuert werden. Wird ein Dienstwagen über ein Unternehmen betrieben, ist der Arbeitgeber Anspruchsberechtigter. Die erhaltene Prämie gehört dann zu den Betriebseinnahmen. Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist die THG-Prämie Teil der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder fließt in die Gewinnermittlung ein. Auch Leasingfahrzeuge im Firmenbesitz unterliegen diesen Vorgaben, selbst wenn sie privat mitgenutzt werden.

3. Sonderfall: Halter ≠ Nutzer – wer bekommt die Prämie?

Ein wichtiges Kriterium bei der Beantragung der THG-Prämie ist die Haltereigenschaft. Nur wer im Fahrzeugschein Teil I (Zulassungsbescheinigung) als Halter eingetragen ist, darf die Prämie beantragen. Das bedeutet: Auch wenn ein anderes Familienmitglied das Auto überwiegend nutzt, kann nur der Halter den Antrag stellen. Bei Leasing ist in der Regel der Leasingnehmer antragsberechtigt, auch wenn der Leasinggeber als Eigentümer gilt. Unklarheiten entstehen häufig bei Poolfahrzeugen, Firmenwagen oder Carsharing: hier lohnt ein Blick in den Nutzungsvertrag.

4. THG-Prämie in der Steuererklärung – wann notwendig?

Solange die Prämie für Privatpersonen unter 256 € im Jahr liegt, muss sie nicht in der Steuererklärung auftauchen. Wird sie jedoch zusammen mit anderen „sonstigen Einkünften“ wie Kleinanzeigen, Verkäufen oder einmaligen Vergütungen ausgezahlt, kann die Freigrenze überschritten werden. Dann muss die gesamte Summe versteuert werden, es gilt keine Freigrenze, sondern ein Freibetrag. Bei Selbstständigen und Unternehmen ist die Angabe in der Buchhaltung verpflichtend. Die Prämie zählt dort als reguläre Einnahme und muss entsprechend erfasst werden.

5. Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Prämie auszahlt?

Viele Arbeitgeber übernehmen die Beantragung der THG-Prämie für ihre elektrifizierte Flotte – oder stellen sie den Mitarbeitern zur Verfügung. Wenn der Arbeitgeber die Prämie einbehält, zählt sie als betriebliche Einnahme. Gibt er sie aber an den Arbeitnehmer weiter – zum Beispiel als Bonus oder Gehaltsbestandteil – kann sie als geldwerter Vorteil gelten. Dieser muss dann in der Lohnsteuer korrekt erfasst werden. Eine vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in diesen Fällen empfehlenswert.

6. Rechtliche Grundlage: Was sagt das Gesetz?

Die Besteuerung der THG-Prämie basiert auf dem Einkommensteuergesetz (§ 22 Nr. 3 EStG). Dort heißt es, dass Einnahmen aus gelegentlichen Vermittlungen und Leistungen nur steuerpflichtig sind, wenn sie den Freibetrag übersteigen. Das Umweltbundesamt (UBA), das die THG-Prämien reguliert, bestätigt außerdem, dass nur der im Fahrzeugschein genannte Halter antragsberechtigt ist. Diese Vorgaben sorgen für Klarheit – auch bei der steuerlichen Behandlung.

7. Tipps zur steuerlichen Abwicklung

- Prämienbescheinigung aufbewahren: Anbieter wie eQuotNow stellen digitale Nachweise zur Verfügung.
- Verträge prüfen: Bei Dienstwagen und Leasing vorher festlegen, wer antragsberechtigt ist.
- Keine Doppelbeantragung: Das UBA erkennt nur einen Antrag pro Jahr und Fahrzeug.
- Fahrzeugtrennung beachten: Bei mehreren Fahrzeugen im Haushalt: private und gewerbliche Nutzung klar trennen.
- Beratung einholen: Im Zweifel Steuerberater oder Lohnbuchhaltung fragen.

8. eQuotNow schafft steuerliche Klarheit

eQuotNow zählt zu den wenigen Anbietern, die besonders viel Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit legen. Kunden erhalten eine strukturierte Abrechnung und können diese bei Bedarf steuerlich sauber einreichen. Damit ist eQuotNow nicht nur bei der Auszahlung zuverlässig, sondern auch bei der steuerlichen Dokumentation ein starker Partner.

Quellen

Einkommensteuergesetz (EStG), § 22 Nr. 3: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
Umweltbundesamt (UBA): https://www.umweltbundesamt.de
Finanztip THG-Prämie & Steuer: https://www.finanztip.de/thg-quote/
Steuerberaterkammer Info: https://www.bstbk.de
ADAC THG-Ratgeber: https://www.adac.de
Anbieterinformationen: eQuotNow, Check24, ADAC, HUK
(Stand: Februar 2026)

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