Mit der THG-Quote können E-Auto-Besitzer jährlich CO₂-Zertifikate verkaufen und eine Prämie erhalten. Alle Infos zu Höhe, Ablauf, Marktwerten und Tipps zur Anbieterwahl – verständlich erklärt.
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, ihre CO₂-Emissionen schrittweise zu reduzieren. Rechtsgrundlage ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das auf den europäischen Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II / RED III) basiert.
Seit 2022 können auch private Halter batterieelektrischer Fahrzeuge von diesem System profitieren. Die durch den Betrieb eines E-Autos eingesparte CO₂-Menge wird pauschal angerechnet und als handelbares Zertifikat vermarktet. Der Erlös wird als THG-Prämie an die Fahrzeughalter ausgezahlt.
Wie funktioniert der Quotenhandel?
Mineralölunternehmen müssen ihre Emissionen ausgleichen und erwerben dafür THG-Zertifikate. Diese stammen unter anderem von Haltern vollelektrischer Fahrzeuge.
Das Umweltbundesamt legt die jährliche CO₂-Einsparung pro rein batterieelektrischem Fahrzeug pauschal fest. Diese beträgt derzeit rund 746 kg CO₂ pro Jahr.
Spezialisierte Anbieter wie eQuotNow bündeln diese Einsparungen, vermarkten sie am Quotenmarkt und zahlen den Erlös – abzüglich einer Dienstleistungsprovision – an die Fahrzeughalter aus.
Wie hoch ist die THG-Prämie 2026?
Für das Jahr 2026 haben sich die Marktpreise für THG-Zertifikate im Vergleich zu den Vorjahren spürbar erholt. Der effektive Erlös pro Fahrzeug liegt – abhängig vom Vermarktungsmodell – deutlich über dem Niveau von 2024 und 2025.
Für private E-Auto-Halter ergeben sich 2026 typische Auszahlungen von rund 180 bis 230 Euro pro Fahrzeug und Jahr.
Viele Anbieter arbeiten mit Fixprämien von etwa 200 Euro, die eine planungssichere Auszahlung ermöglichen. Flexible Modelle orientieren sich stärker am Marktpreis und können im Einzelfall darüber liegen, unterliegen jedoch stärkeren Schwankungen.
Fix- oder Flexprämie – Unterschiede im Überblick
Fixprämie
Fester Auszahlungsbetrag, unabhängig von Marktschwankungen
→ geeignet für planungssichere Auszahlung
Flexible Prämie
Auszahlung abhängig vom erzielten Marktpreis
→ höhere Chancen, aber auch stärkere Schwankungen möglich
Bei der Anbieterwahl sollten insbesondere Transparenz, Bearbeitungsdauer und Vertragsbedingungen berücksichtigt werden. Vergleichsportale wie Auto Bild, Mivodo oder e-Mobileo veröffentlichen regelmäßig Übersichten zu THG-Anbietern.
THG-Prämie 2026 beantragen – Ablauf
- Online-Registrierung beim Anbieter
- Upload der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Antragseinreichung beim Umweltbundesamt durch den Anbieter
- Zertifizierung der CO₂-Einsparung
- Auszahlung der Prämie
Die Auszahlung erfolgt je nach Anbieter meist innerhalb weniger Wochen nach Zertifizierung.
Wichtig:
- Pro Fahrzeug nur ein Antrag pro Kalenderjahr
- Doppelanträge werden abgelehnt
Fristen für das Kalenderjahr 2026
- Antrag beim Anbieter: in der Regel bis 31. Oktober 2026
- Übermittlung an das Umweltbundesamt: spätestens 15. November 2026
- Auszahlung: je nach Anbieter ca. 2–8 Wochen
Weitere THG-relevante Fördermöglichkeiten
Neben privaten E-Fahrzeugen können auch andere Bereiche vom THG-System profitieren:
- Öffentliche Ladeinfrastruktur: THG-Erlöse auf Basis der abgegebenen Strommenge
- Österreich: Die sogenannte ePrämie ermöglicht auch 2026 pauschale Auszahlungen für E-Auto-Halter
eQuotNow bietet hierfür sowohl in Deutschland als auch in Österreich eine vollständige Abwicklung an.
Kritik und Einordnung
Umweltorganisationen wie der BUND kritisieren, dass der Zertifikatehandel Mineralölunternehmen ermögliche, Emissionsminderungen teilweise durch Zukauf zu kompensieren. Befürworter sehen die THG-Quote hingegen als Übergangsinstrument, das Investitionen in Elektromobilität beschleunigt und den Markthochlauf unterstützt.
Ausblick
Die gesetzlich vorgegebene THG-Minderungsquote steigt bis 2030 schrittweise weiter an. Damit bleibt die Nachfrage nach Zertifikaten grundsätzlich bestehen. Für E-Auto-Halter lohnt sich der jährliche Antrag auch 2026 als unkomplizierte Zusatzvergütung von rund 200 Euro pro Fahrzeug.
Quellen
Bundesministerium für Umwelt (BMUV) – THG-Quote im Verkehr
https://www.bmuv.de/themen/klimaschutz-energie/klimaschutz-im-verkehr/thg-quote
Umweltbundesamt – THG-Quote für Elektrofahrzeuge
https://www.umweltbundesamt.de/themen/thg-quote-fuer-elektrofahrzeuge
Bundesnetzagentur – Ladeinfrastruktur & Strommarkt
https://www.bundesnetzagentur.de
Verbraucherzentrale – THG-Prämie für E-Auto-Halter
https://www.verbraucherzentrale.de
Vergleichsportale: AutoBild.de, Mivodo.com, e-Mobileo.de, laden-fahren.de
(Stand: Feb. 2026)


