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THG-Prämie für Dienstwagen: für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Veröffentlicht am 12.2.2026 von Samuel Freitas Ribeiro

THG-QuoteE-Autos

Gibt es die THG-Prämie auch für Dienstwagen? Wer darf beantragen – Arbeitgeber oder Mitarbeiter? Was gilt für Flotten, Leasingfahrzeuge und die Steuer? Der große Ratgeber für 2026.

Gilt die THG-Prämie auch für Dienstwagen?

Ja, auch rein elektrische Dienstwagen sind grundsätzlich für die THG-Prämie berechtigt. Entscheidend ist, wer im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist. Nur diese Person oder Organisation darf die Prämie beantragen. In den meisten Fällen ist das der Arbeitgeber, nicht der Nutzer oder Fahrer des Dienstwagens.

Wer bekommt die THG-Prämie: Arbeitgeber oder Mitarbeiter?

Bei klassischen Dienstwagenmodellen ist der Arbeitgeber der Halter des Fahrzeugs, und somit auch prämienberechtigt. Das bedeutet, er darf die THG-Prämie einfordern, auch wenn der Dienstwagen vom Mitarbeiter privat genutzt wird. Eine Weitergabe der Prämie an Mitarbeitende ist rechtlich möglich, aber nicht vorgeschrieben. Sie hängt von internen Vereinbarungen oder vertraglichen Regelungen ab.

THG-Prämie für Dienstwagen im Leasing: Was gilt?

Leasingfahrzeuge sind ein Sonderfall. In der Regel wird der Leasingnehmer – also der Arbeitgeber – als Halter im Fahrzeugschein eingetragen. Damit kann auch hier der Arbeitgeber die THG-Prämie beantragen. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei Full-Service-Leasing, bei denen der Leasinggeber Halter bleibt. Daher ist ein Blick in die Zulassungspapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) unbedingt notwendig.

Flottenfahrzeuge & Fuhrparks: Wie funktioniert die Prämie bei mehreren Autos?

Unternehmen mit mehreren E-Fahrzeugen – etwa im Außendienst, Vertrieb oder der Logistik – können die THG-Prämie für jedes einzelne Fahrzeug beantragen. Voraussetzung ist, dass jedes Fahrzeug auf das Unternehmen zugelassen ist. Einige Anbieter wie eQuotNow bieten spezielle Flottenlösungen, inkl. Sammel-Uploads, API-Schnittstellen oder jährlicher automatischer Beantragung.

Steuerliche Behandlung der THG-Prämie bei Dienstwagen

Für Unternehmen ist die THG-Prämie eine betriebliche Einnahme und muss entsprechend in der Buchhaltung erfasst werden. Wird die Prämie an Mitarbeitende weitergegeben – z. B. als Bonus – kann sie als geldwerter Vorteil gelten und unterliegt der Lohnversteuerung. Eine klare vertragliche Regelung ist hier sinnvoll. Für private Nutzer mit privatem Halterstatus gelten andere Regeln – siehe Artikel zur Steuer.

So läuft die Beantragung für Dienstwagen & Flotten ab

1. Anbieter auswählen (z. B. eQuotNow)
2. Fahrzeugschein Teil I digital bereitstellen
3. Bei Flotten: Mehrfach-Upload oder API-Schnittstelle nutzen
4. Anbieter prüft die Daten und meldet sie beim Umweltbundesamt
5. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung – auf Firmenkonto oder optional als Weiterleitung an Mitarbeiter

Einige Anbieter bieten digitale Dashboards, automatische Erinnerungen und gebündelte Abrechnung für alle Fahrzeuge.

Dienstwagen sind prämienberechtigt – aber nur bei klarem Halterstatus

Auch 2026 können Unternehmen mit elektrischen Dienstwagen von der THG-Prämie profitieren. Wichtig ist die korrekte Haltereigenschaft und die richtige Abwicklung. Anbieter wie eQuotNow unterstützen Flottenkunden mit einfachen Prozessen, individuellen Lösungen und steuerkonformen Auszahlungsoptionen.

Quellen

Umweltbundesamt (UBA): https://www.umweltbundesamt.de
Finanztip: https://www.finanztip.de/thg-quote/
e-mobileo Fuhrpark-Ratgeber: https://www.e-mobileo.de
Anbieterinformationen: eQuotNow, Geld-für-E-Auto, ADAC THG, HUK
Steuerliche Infos: § 22 Nr. 3 EStG, § 8 EStG (geldwerter Vorteil)
(Stand: Februar 2026)

EQN

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