Welche Unterlagen brauche ich für die THG-Quote?▾
Für die Registrierung benötigen wir Deine Anmeldedaten sowie ein gut erkennbares Foto oder einen Scan deines deutschen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1).
Bitte fotografiere die vollständig aufgeklappte Vorderseite bei gutem Licht und ohne Blitz. Für die Auszahlung Deiner Prämie benötigen wir zusätzlich Deine Bankverbindung.
Welche Fahrzeuge sind für die THG-Prämie zugelassen?▾
Alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge sind prämienberechtigt. Dazu zählen unter anderem die Klassen:
- M1 (PKW)
- N1 (leichte Nutzfahrzeuge)
- N2 (schwere Nutzfahrzeuge 3,5–12 Tonnen)
- N3 (schwere Nutzfahrzeuge über 12 Tonnen)
- M3 (Busse)
Voraussetzung ist eine gültige Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Kann ich ein Hybridfahrzeug anmelden?▾
Nein. Die THG-Quote gilt ausschließlich für vollelektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride und Hybridmodelle sind nicht berechtigt.
Kann ich ein Leasingfahrzeug für die THG-Prämie einreichen?▾
Ja – sofern Du als Halter im Fahrzeugschein eingetragen bist. Entscheidend ist ausschließlich, wer offiziell als Fahrzeughalter geführt wird.
Kann ich mehrere E-Fahrzeuge registrieren?▾
Ja, Du kannst für jedes auf dich zugelassene E-Fahrzeug die THG-Quote beantragen und erhältst pro Fahrzeug eine eigene THG-Prämie.
Fallen für mich Kosten an?▾
Nein, die Registrierung und unsere gesamte Dienstleistung sind für dich kostenfrei. Wir finanzieren uns ausschließlich über eine erfolgsabhängige Beteiligung am Verkaufserlös der THG-Quote.
Ist mein E-Roller ebenfalls prämienberechtigt?▾
Seit der neuen THG-Verordnung vom 29.07.2023 sind nur bestimmte Klassen von E-Rollern und Kleinkrafträdern förderfähig (L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A, L5e-B, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CP, L7e-CU, 26).
Viele kleinere Klassen wie L1e oder L2e sind nicht mehr zertifizierbar.
Bis wann kann ich die THG-Prämie für das laufende Jahr beantragen?▾
Das Quotenjahr beginnt jeweils am 1. November des Vorjahres und endet am 15. Oktober des aktuellen Jahres.
Das bedeutet: Für das Quotenjahr 2026 können Anträge bis einschließlich 01.11.2026 eingereicht werden.
Wann erhalte ich meine Auszahlung und wie läuft der Prozess?▾
Wir übermitteln Deine Unterlagen monatlich gesammelt an das Umweltbundesamt. Die Behörde prüft die Daten und stellt anschließend das Zertifikat aus.
Die Bearbeitung durch das UBA kann mehrere Monate dauern – darauf haben wir leider keinen Einfluss.
Sobald die Zertifizierung vorliegt, zahlen wir dir Deine THG-Prämie unmittelbar aus. Der aktuelle Status deines Antrags ist jederzeit in deinem Kundenportal (Link) einsehbar.
Da wir feste Abnahmeverträge haben, ist der Verkauf Deiner THG-Quote garantiert. Die Beantragung ist jährlich erneut möglich.
Wo kann ich den Bearbeitungsstand meines Antrags einsehen?▾
Du findest den aktuellen Status jederzeit in deinem persönlichen Kundenportal (Link). Sobald das Umweltbundesamt deinen Antrag bestätigt oder ablehnt, informieren wir dich automatisch per E-Mail.
Muss ich die THG-Prämie versteuern?▾
Das hängt davon ab, wie Dein Fahrzeug steuerlich eingeordnet ist:
- Privatvermögen: Die Auszahlung ist in der Regel steuerfrei.
- Betriebsvermögen: Je nach Nutzung kann die Prämie steuerpflichtig sein.
Hinweis: Wir dürfen keine steuerliche Beratung anbieten. Bitte wende dich im Zweifel an deinen Steuerberater.